Fehlergrenzen fĂŒr geeichte Waagen

Die Anforderungen an Waagen, sowohl im industriellen Segment, in gewerblichen Betrieben, als auch fĂŒr den privaten Bedarf, sind hoch. Daher erhĂ€lt der KĂ€ufer einer Waage stets die Gewissheit, ein möglichst prĂ€zises WĂ€gegerĂ€t zu verwenden, denn er kauft in der Regel geeichte Waagen.

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Yolanda von Klier

24.02.2021

Insights

Die Anforderungen an Waagen, sowohl im industriellen Segment, in gewerblichen Betrieben, als auch fĂŒr den privaten Bedarf, sind hoch. Daher erhĂ€lt der KĂ€ufer einer Waage stets die Gewissheit, ein möglichst prĂ€zises WĂ€gegerĂ€t zu verwenden, denn er kauft in der Regel geeichte Waagen.

Die Eichung der Waagen ist gesetzlich vorgeschrieben und reicht von PrĂ€zisionswaagen im Labor- oder Industrie-Umfeld bis hin zu Waagen, die auch bei schweren Lasten optimal funktionieren mĂŒssen. Auf allen Gebieten dĂŒrfen KĂ€ufer Ă€ußerste PrĂ€zision erwarten. Nun ist es jedoch so, dass auch modernste geeichte Waagen nicht ohne geringe Fehlergrenzen auskommen. Dies weiß auch der Gesetzgeber und erlaubt kleinere Abweichungen. Nach dem Motto ‘Darf es etwas mehr sein?’ bietet der HĂ€ndler uns auch heute noch gerne seine Ware an. Hier handelt es sich um ein gegenseitiges EinverstĂ€ndnis beim Geben und Nehmen. Wird die Ware jedoch ungewollt etwas schwerer oder leichter, dann handelt es sich um stark eingeschrĂ€nkte Fehlergrenzen beim Abwiegen von WĂ€gegut. Wie diese Fehlergrenzen festgelegt sind, was es von Hersteller- und Kundenseite zu berĂŒcksichtigen gibt, und welche Vorschriften die Fehlergrenzen regeln, finden Sie hier vorgestellt.

Was bedeutet Fehlergrenze?

Viele verwechseln den Begriff Fehlergrenzen gerne mit den Verkehrsfehlergrenzen und erleben schon mal eine böse Überraschung, wenn dies bei der Kontrolle durch das Eichamt festgestellt wird. Die Verkehrsfehlergrenzen, die das Doppelte der ĂŒblichen Fehlergrenzen ausmachen, befinden sich, aus der Betrachtung des Eichgesetzes, zwar immer noch im Toleranzbereich, jedoch kann das Übergehen der Waage in den Verkehrsfehlergrenzen-Level fĂŒr den HĂ€ndler hohe Verluste bedeuten. Dies gilt insbesondere fĂŒr hochwertiges WĂ€gegut, fĂŒr das er entweder mangels korrektem Gewicht eine zu geringe Zahlung erhĂ€lt oder zu den korrekten BetrĂ€gen dann versehentlich mehr Ware herausgibt.

Welcher Wert bestimmt die Fehlergrenzen bei geeichten Waagen?

FĂŒr geeichte Waagen ist bei den FehlerbeschrĂ€nkungen der Eichwert relevant. Die erlaubte und zulĂ€ssige Gewichtsabweichung im Plus- und Minusbereich wird bei der Eichung wĂ€hrend der Justierung bereits einkalkuliert. Die Abweichungen sind vom Gewicht abhĂ€ngig und steigen mit dem WĂ€gebereich der Waage an. Der sogenannte Verkehrsfehler einer Waage betrĂ€gt das Zweifache der erlaubten Fehlergrenze. GĂŒltig sind diese Werte, bezogen auf zulĂ€ssige Abweichungen einer geeichten Waage, wĂ€hrend der Eichfrist. Die Fehlergrenzen sind unterteilt in drei Genauigkeitsklassen:

  • Genauigkeitsklasse I,

  • Genauigkeitsklasse II,

  • Genauigkeitsklasse III.


Ermittelt werden die Fehlergrenzen ĂŒber zwei Werte. Der erste und wichtigste Wert der Tabelle fĂŒr Fehlergrenzen ist “e” (e = Eichwert). Dabei handelt es sich bei Genauigkeitsklasse I hĂ€ufig um das Hundertfache des kleinstmöglichen Ziffernschritts, bei Genauigkeitsklasse II um das Zehnfache und in Genauigkeitsklasse III sind beide Werte oft identisch. Der zweite Wert ist “m” (m = Belastung).

Bei der Eichung einer Waage darf der Anzeigefehler die Fehlergrenze nicht ĂŒbersteigen. Der Fachbegriff dafĂŒr ist die Eichfehlergrenze. Je nach Belastung gelten andere Fehlergrenzen, die sich in jedem individuellen Fall am Eichwert bemessen. Kommen geeichte Waagen zum Einsatz, verhalten sich die Fehlergrenzen fĂŒr geeichte Waagen, bezogen auf die drei Genauigkeitsklassen gemĂ€ĂŸ der Richtlinie 2014/31/EU, so:

Genauigkeitsklasse I:

  • Fehlergrenze ± 0,5 e: 0 ≀ m ≀ 50 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,0 e: 50 000 e < m ≀ 200 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,5 e: 200 000 e < m

Genauigkeitsklasse II:

  • Fehlergrenze ± 0,5 e: 0 ≀ m ≀ 5 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,0 e: 5 000 e < m ≀ 20 000 e

  • Fehlergrenze ± 1,5 e: 20 000 e < m ≀ 100 000 e


Genauigkeitsklasse III:

  • Fehlergrenze ± 0,5 e: 0 ≀ m ≀ 50 e

  • Fehlergrenze ± 1,0 e: 50 e < m ≀ 200 e

  • Fehlergrenze ± 1,5 e: 200 e < m ≀ 1 000 e

Neben den aufgefĂŒhrten Genauigkeitsklassen gibt es noch die Genauigkeitsklasse IV. Diese kommt jedoch eher selten zur Anwendung. Auch hier sind die Fehlergrenzen entsprechend angepasst. FĂŒr den Laien, der unmöglich die gesamten Vorschriften und Gesetze der WĂ€getechnik kennen kann und muss, finden ausschließlich die genannten Fehlergrenzen in der WĂ€getechnik Anwendung.

Wer prĂŒft die Einhaltung der Fehlergrenzen von geeichten Waagen im Handel und in der Industrie?

Bei der Ersteichung werden die Fehlergrenzen durch den Herstellerunter penibler Einhaltung sĂ€mtlicher Vorschriften und Gesetze mitberĂŒcksichtigt. Die ‘Nacheichung’ ĂŒbernimmt das Eichamt nach Ablauf der EichungsgĂŒltigkeit. Doch ist eine Waage hĂ€ufig in Gebrauch, muss schon mal nachjustiert werden. Wer ganz sichergehen will, dass es hier keine grĂ¶ĂŸeren Abweichungen zu den vorgeschriebenen Fehlergrenzen gibt, wendet sich mit einer Zwischenkontrolle an den Hersteller, der eine Justierung vornehmen kann. Unter UmstĂ€nden können spezielle vom Eichamt anerkannte Unternehmen eine Kontrolle der Fehlergrenzen wĂ€hrend der ersten GĂŒltigkeitsphase durchfĂŒhren. Haben Sie den Eindruck, Ihre Waage ist so stark beansprucht, dass es zu grĂ¶ĂŸeren Fehlzahlen bei den Mengen- oder Gewichtsabweichungen kommt, ist es ratsam, eine sogenannte Zwischenkontrolle in Auftrag zu geben.

In welchem Abstand mĂŒssen Waagen geeicht werden?

Die grundsĂ€tzlich durch den Hersteller vorgenommene Eichung von Waagen hat eine grundsĂ€tzliche EichgĂŒltigkeit fĂŒr zwei Jahre. Im Anschluss erfolgt eine neue ÜberprĂŒfung und ggf. die Justierung der Waage. Jedoch ist die GĂŒltigkeitsdauer auch abhĂ€ngig von der höchstmöglichen WĂ€gelast einer Waage. So reicht die 2‑Jahres-GĂŒltigkeit fĂŒr Waagen bis zu 2.990 kg aus, wĂ€hrend die EichgĂŒltigkeit fĂŒr Waagen ab 3.000 kg sogar drei Jahre betrĂ€gt. FĂŒr Spezialwaagen gelten jedoch andere Eichintervalle. Diese gestalten sich aktuell wie folgt:

  • Medizinische Waagen im Krankenhaus, Babywaagen in Arztpraxen und Krankenhaus: vier Jahre;

  • Bettenwaagen im Krankenhaus: zwei Jahre;

  • Dezimal‑, Laufgewichts- und Tafelwaagen: vier Jahre

Handelt es sich um die Neuanschaffung einer Waage, deren Eichung grundsĂ€tzlich vom Waagen-Hersteller vorzunehmen ist, beginnt die GĂŒltigkeitsdauer der Eichung ab dem Jahr der Ersteichung, bei einer spĂ€teren Eichung durch das Eichamt ab dem Jahr der Eichung.

Der Ablauf der EichgĂŒltigkeit

Bei Ablauf der EichgĂŒltigkeit fĂŒr geeichte Waagen stehen Sie als Besitzer und Nutzer der Waage in der Pflicht, die Nacheichung rechtzeitig beim fĂŒr Ihr Bundesland zustĂ€ndigen Eichamt zu beantragen. Als Besitzer einer Waage waren Sie es bisher vermutlich gewohnt, dass der Eichbeamte von selbst in Ihr GeschĂ€ft/Unternehmen kam, um die Eichung vorzunehmen. Das kann auch heute noch vorkommen. Doch das neue Eichrecht verpflichtet die Waagen-Besitzer zu einer 10-Wochen-Frist zur Beantragung der Eichung. Wie Ihnen bekannt ist, gelten Eichungen immer bis zum Jahresende eines festgelegten Jahres. Demnach beantragen Sie die Nacheichung fĂŒr bereits geeichte Waagen bis spĂ€testens Mitte Oktober desselben Jahres der EichfĂ€lligkeit. So sieht es der § 37 Abs. 3 MessEG (Mess- und Eichgesetz) vor.

Fazit

Der Hersteller gibt die Justierung einer Waage per Eichung vor. Der HĂ€ndler steht in der Pflicht, Fehlergrenzen einzuhalten. Ebenfalls platziert er das WĂ€gegut ordentlich auf der Waage und hĂ€lt sich an die WĂ€gebedingungen. Letztendlich hat aber der KĂ€ufer einer Ware, ganz gleich, ob es sich um feinste Edelmetalle handelt oder schwergewichtige Maschinen, das Recht, das Gewicht unter BerĂŒcksichtigung von Fehlergrenzen selbst zu ĂŒberprĂŒfen oder kontrollieren zu lassen. Geringe Abweichungen innerhalb der Fehlergrenzen gehen mal zulasten oder Freude des Kunden und mal hat der HĂ€ndler das Nachsehen oder einen geringfĂŒgigen Gewinn. Eines ist jedoch gewiss, halten sich HĂ€ndler nicht an die vorgegebenen Fehlergrenzen, kann dies zu Bußgeldern fĂŒhren, falls eine Kontrolle durch das Eichamt erfolgt.

Headerbild: © Shutterstock/ Olivier Le Moal

Fehlergrenzen fĂŒr Waagen: HĂ€ufig gestellte Fragen

Wie funktioniert das WĂ€gen mit Toleranzbereich und Fehlergrenzen?

Der obere und untere Grenzwert ist vorab vom Hersteller programmierbar. Dazwischen befindet sich der Bereich, in dem ‘zahlenmĂ€ĂŸig’ gewogen wird.

Was ist noch zu berĂŒcksichtigen, um die Fehlergrenzen im grĂŒnen Bereich zu halten?

Die Über- oder Unterschreitung von Fehlergrenzen entsteht nicht nur beim ĂŒblichen WĂ€gevorgang. Einige weitere Faktoren sind hier maßgeblich:

  • Störfestigkeit der Waage gegen elektromagnetische Strahlen (Falschanzeige möglich)

  • Erdanziehung: die meisten Waagen werden standortabhĂ€ngig geeicht, da die Erdanziehung an jedem Ort der Erde unterschiedlich ausfallen kann

  • Waagen mit Justierautomatik: funktionieren meistens an jedem Ort.

Was bedeutet das Klassenzeichen auf einem MessgerÀt?

Das Klassenzeichen auf einer Waage gibt an, in welche Genauigkeitsklasse die Waage gehört und wie genau sie Messungen durchfĂŒhrt. Es informiert darĂŒber, wie prĂ€zise die Waage ist und fĂŒr welche Art von Anwendungen sie geeignet ist.

Was sagt die Genauigkeitsklasse aus?

Die Genauigkeitsklasse bei Waagen gibt an, wie prĂ€zise und genau die Waage Messungen durchfĂŒhrt. Je geringer die Klasse, desto genauer ist die Waage.

Wann brauche ich eine geeichte Waage?

Eine geeichte Waage wird benötigt, wenn eine Gewichts- oder Massenmessungen durchfĂŒhrt wird, die fĂŒr Handel, wissenschaftliche Forschung oder gesetzliche Vorschriften genau sein mĂŒssen. Es gibt genaue Vorschriften dafĂŒr, welche Waagen geeicht sein mĂŒssen und wann Sie auf eine Eichung verzichten können (z. b. bei Industriewaagen zur rein internen Anwendung).